Der Preis des Todes – Eine Henkerrechnung von 1748
Es ist das Jahr 1748. Christian Rüfenacht steht erneut vor Gericht. Es ist nicht das erste Mal, dass er mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Es wurden ihm in der Vergangenheit schon verschiedene Diebstähle zur Last gelegt, doch bis jetzt kam er noch einigermassen glimpflich davon. Dieses Mal sieht es doch anders aus. Dieses Mal wurde er des Nachts mit einem Prügel bewaffnet ertappt. Er war mit einigen anderen Personen unterwegs auf einem Raubzug. Als er entdeckt wurde, kam es zu einem mörderischen Kampf, doch schliesslich konnte er festgesetzt werden. Seine Komplizen konnten jedoch entkommen.
Im einem Turmbuch des Schlosses Trachselwald ist das Urteil im Fall von Christian Rüfenacht niedergeschrieben. Er wird wegen Diebstahls und Raubes zum Tod durch den Strang verurteilt. Dieses strenge Urteil wird durch die Bedrohung der Sicherheit der Allgemeinheit begründet. Er und seine Taten sollen aus der «gesellschaft ausgetilgget» werden.
Am 21. Mai 1748 wurde Christen Rüfenacht schliesslich in Ranflüh hingerichtet. Im Bernischen Historischen Museum ist uns die Henkerrechnung seiner Hinrichtung erhalten. Verfasst wurde die Rechnung durch Joseph Hotz (geb. 1691). Er war von 1717 bis 1762 der Scharfrichter von Bern.
Im Mai 1748 reiste Joseph Hotz nach Ranflüh, dem Ort des Hochgerichts der Landvogtei Trachselwald. Die Reise (hin und zurück) dauerte damals wohl drei Tage zu Pferd, denn in der Rechnung führte Joseph Hotz einen ‘Ritlohn’ von drei Tagen und die Leihgebühr eines Pferdes mit Geschirr für zusammengenommen 17 Pfund auf. Des Weiteren stellte er Spesen von acht Pfund für die Mahlzeiten in Rechnung. Der Scharfrichter veranschlagte ausserdem drei Pfund für das Überführen des Gefangenen nach Ranflüh. Es muss wohl zu einer Verzögerung bei der Verkündung des Urteils gekommen sein, denn auch eine Wartezeit auf das Urteil wurde berechnet. Die Wartezeit kostete das Landgericht ungefähr eineinhalb Pfund.
Die Hinrichtung selbst kostete die Landvogtei neun Pfund. Dazu kamen noch eineinhalb Pfund für das Aufstellen der Leiter beim Galgen. Auf dieser Leiter wurde dem Verurteilten dann später der Strick um den Hals gelegt. Auch dieser Strick wurde separat berechnet. Dazu kam noch der Preis für die Handschuhe des Nachrichters für insgesamt ein Pfund.
Die Rechnung an die Landvogtei Trachselwald belief sich auf 41 Pfund (entspricht etwas über 300 Batzen). Das klingt erstmal nach wenig, doch im Vergleich mit einem zeitgenössischen Lohn, ergibt sich ein etwas klareres Bild. Ein Handwerker verdiente je nach Profession und Stand zwischen 6 und 8 Batzen. 41 Pfund sind also keine Kleinigkeit.
Quellen und Literatur:
Staatsarchiv des Kanton Berns, Turmbuch des Schlosses Trachselwald 1713-1797 (B IX 589a).
Bernisches Historisches Museum, Henkerrechnung (Inventarnr. H/38852).
Henzi, Hans: Auf der Spur von Scharfrichtern in und aus Herzogenbuchsee, in: Jahrbuch des Oberaargaus, Bd. 11, 1968.
Studer, Christoph: ‘Unvollständige’ Aufstellung von Geld, Gewichten und Massen in der Stadt, dann in der Republik, im Kanton, wieder in der Republik und erneut im Kanton Bern, ab 1218 bis 1877, 19.05.2021.Online: <https://www.studer-schweiz.ch/downloads/massegewichtegeldbern.pdf>, Stand: 24.09.2025.